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Home-Office Arbeit

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Steuern HOA-Arbeitnehmer

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Home-Office Arbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Steuern des HOA-Arbeitnehmers gestalten sich wie folgt:

Ausgangslage

  • Home Office-Tätigkeit wird vom Steuerpflichtigen als Unselbständigerwerbender im Arbeitsverhältnis erledigt, für einen in- oder ausländischen Arbeitgeber

Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Kapital- und Ertragssteuern

Steuersubjekt

Besteuerungsort

Einkommen

  • gemäss Lohnausweis

Abzüge (vom steuerbaren Einkommen)

  • Kosten für das Arbeitszimmer
    • Voraussetzungen
      • Regelmässige Home Office-Arbeit
        • Arbeitgeberweisung
        • Arbeitsort-Vereinbarung im (Home Office-)Arbeitsvertrag
      • Ev. Unzumutbarkeit der Arbeit an der Betriebszentrale
        • Zu langer Arbeitsweg (Faustregel: > 1 Stunde)
        • Keine Arbeitsruhe
        • etc.
    • Höhe des Arbeitszimmer-Abzugs
      • Formel 1 (Mietkosten oder Eigenmietwert : Anzahl Zimmer + 2)
        • Gemeinwesen, die nach dieser Formel veranlagen
          • Bund, AG, AI, BE, GR, JU, LU, NW, OW, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH (Einfamilienhaus)
      • Formel 2 (Mietkosten / Eigenmietwert : Anzahl Zimmer + 1)
        • Gemeinwesen, die nach dieser Formel veranlagen
          • AR, BL, FR, SG, SH, UR, ZH (Wohnung)
      • Formel 3 (Mietkosten / Eigenmietwert : Anzahl Zimmer)
        • Gemeinwesen, die nach dieser Formel veranlagen
          • BS (¾ vom errechneten Betrag), GL, NE, TI
    • Zusätzliche Abzugsmöglichkeiten
      • Nebenkosten wie Heizung, Reinigung und Beleuchtung des Arbeitszimmers
      • Für weitere Details vgl. die Wegleitung zur Steuererklärung
  • Infrastrukturkosten
    • Auslagen für Computer, Drucker, FAX, Telefongebühren und Stromkosten sowie Fachliteratur etc.

Verzicht auf „Berufspauschalen-Abzug“ bei Geltendmachung des „Arbeitszimmer-Steuerabzugs“

  • meistens CHF 3‘800

Sozialabgaben

  • Der Arbeitgeber hat auf dem Lohn des Home Office-Arbeitnehmers die klassischen Sozialabgaben abzuführen bzw. seine Arbeitgeberbeiträge zu bezahlen

Versicherung (UVG / KVG usw.)

  • gemäss Gesetz und Arbeitsvertrag

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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