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Home-Office Arbeit

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Exkurs: Betriebsstätte?

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Home-Office Arbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der guten Ordnung halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass den (in- oder ausländischen) Arbeitgeber am Wohnsitz bzw. Domizil des HOA-Arbeitnehmers bei gegebenen Voraussetzungen eine Betriebsstätten-Steuerpflicht treffen kann:

Regelfall: Keine Betriebsstättensteuerpflicht

  • Das Unternehmen wird am Ort des Home Offices des Mitarbeiters selbst in aller Regel nicht steuerpflichtig

Ausnahme: Betriebsstättensteuerpflicht

  • Das Home-Office kann zu einer steuerrechtlich relevanten Betriebsstätte des Unternehmens werden, wenn es den HOA-Arbeitnehmer anweist, regelmässig von zu Hause aus zu arbeiten und es ihm am Geschäftssitz keinen Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stellt

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei grenzüberschreitenden Home Office

  • Bei einem internationalen Home Office-Verhältnis hat der ausländische Arbeitgeber die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte im Auge zu behalten:
    • Arbeitet der HOA-Arbeitnehmer an mehr als einem Tag in der Woche im Home-Office, muss er den Arbeitnehmer im Ausland registrieren und die Sozialversicherungsabgaben für ihn dort entrichten
    • Vorbehalt
      • Es wird empfohlen, die Sozialabgabevoraussetzungen und –bedingungen zum fraglichen Zeitpunkt im Entsendungsstaat und im Zielstaat (Schweiz) abzuklären

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