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Home-Office Arbeit

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Leistungsstörungen

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Home-Office Arbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Leistungsstörungen bei der Home Office-Arbeit folgt nachgenannten Gesetzmässigkeiten:

Definition

  • Home Office-Leistungsstörung   =   verunmöglichte oder verspätete Ausführung einer Arbeit von zu Hause aus

Grundlagen

  • Risikosphäre Arbeitgeber
    • OR 324 (Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Annahmeverzug)
    • OR 324 i.V.m. OR 326 Abs. 4 (Betriebsrisiko, d.h. Arbeitgeber trägt Risiko bei Störungen im Ablauf des von ihm geführten Betriebs)
  • Risikosphäre Arbeitnehmer
    • Kann der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, unterschuldet die Leistung nicht erbringen, trifft den Arbeitgeber – wenn auch befristet – eine beschränkte Lohnfortzahlungspflicht (vgl. OR 324a Abs. 1)

Unmöglichkeit der Home office-Leistungserbringung und Betriebsrisiko

  • Betriebsrisiko des Arbeitgebers
    • Auch wenn der Arbeitnehmer selbst für die erforderliche Infrastruktur besorgt ist, organisiert der Arbeitgeber in der Home Office-Weise seinen Betrieb
  • Verantwortung des Arbeitgebers
    • Unabhängig vom Arbeitsort trägt der Arbeitgeber die Verantwortung (Arbeitsausfall, Lohnfortzahlung usw.) für Betriebsablauf-Störungen, welche keine Partei zu verantworten hat
    • Der relativ zwingende Charakter von OR 324 schliesst es aus, dass das arbeitgeberseitige Betriebsrisiko auf den Arbeitnehmer überbunden wird; eine Risikoverlagerungsabrede ist daher nichtig und entfaltet keine Wirkungen (vgl. OR 362 Abs. 2)
  • Verantwortung des Arbeitnehmers
    • Hat der Arbeitnehmer das Leistungshindernis alleine selbst zu verantworten, steht ihm ausnahmsweise kein Lohn zu (vgl. DOMENIG PASCAL, a.a.O., S. 197, Rz 653)

Rechtsfolgen

  • Lohnfortzahlungspflicht
    • Grundsatz
      • Pflicht des Arbeitgebers, zur Entrichtung von Lohn und Sozialzulagen, wie wenn der Arbeitnehmer die Arbeit erledigt hätte (vgl. OR 324 Abs. 1)
    • Grundlage
      • OR 324
    • Quantitativ
      • Anrechnungspflicht von
        • Aufwendungen, die Arbeitnehmer infolge Arbeitsverhinderung ersparte
        • anderweitigem Erwerbseinkommen
        • absichtlich unterlassener Erzielung von Erwerbseinkommen
      • Vgl. OR 324 Abs. 2
    • Beweislast
      • Arbeitgeber (vgl. BGE 96 II 52 ff., BGE 78 II 441 ff.)
  • Pflicht zur Arbeitsleitung im Betrieb zu leisten
    • Grundsatz
      • Pflicht des Arbeitnehmer temporär im Betrieb des Arbeitgebers zu arbeiten, bis das Leistungshindernis im Home Office behoben ist
    • Grundlage
      • OR 321a
    • Rechtsnatur
      • Treuepflicht des Arbeitnehmers
    • Home Office-Arbeitsvertrag
      • Es empfiehlt sich, im HOA-Arbeitsvertrag zu verabreden, dass der Arbeitnehmer im Falle von Home Office-Betriebsstörungen in der Betriebsstätte des Arbeitgebers eingesetzt werden darf
  • Pflicht zur Nachleistung ausgefallener Arbeitszeit?
    • Grundsatz
      • Keine Pflicht zur Arbeitszeitnachholung
        • Der Arbeitnehmer kann gemäss OR 324 Abs. 1 nicht verpflichtet werden, ausgefallene Arbeitszeit zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen
    • Ausnahmen
      • Treuepflicht
        • Je nach den konkreten Verhältnissen gebietet es die Treue- und Beistandspflicht, dass der Arbeitnehmer – auch angesichts der flexiblen Arbeitszeiten und bei kurzer Leistungsstörung – nachzuleisten
      • Nachholungsabrede im HOA-Arbeitsvertrag
        • Es ist zulässig, dass Arbeitgeber mit dem HOA-Arbeitnehmer – unter Beachtung des Arbeitsgesetzes (vgl. ArG 11) – eine beschränkte Verlegung der Arbeitszeit verabredet
    • Lohnfortzahlungspflicht
      • Der Arbeitgeber ist trotz ausgefallener Arbeitszeit zur Lohnzahlung verpflichtet
      • Bei längerem Unterbruch kann der Arbeitnehmer dem Vorschlag zustimmen, vorübergehend seine Arbeitspflicht zu sistieren und auf den Lohn zu verzichten (DOMENIG PASCAL, a.a.O., S. 201, Rz 664)
  • Folgerungen
    • Organisatorische Vorkehren zur Vermeidung von Leistungshindernissen
      • Vorhandensein alternativer Kommunikationskanäle
      • Vorhandensein von Ersatzgeräten
      • Sorgfältige Wartung
      • Aus- und Weiterbildung des HOA-Arbeitnehmers zur Selbsthilfe bei technischen Störungen
    • HOA-Arbeitsvertrag oder Home Office-Reglement
      • Verbindliche Vorgaben für den Störungsfall
      • Störungs-Meldepflicht des Arbeitnehmers
      • Verbot privater Nutzung von zur Verfügung gestellten Arbeitsinstrumenten
      • Vertragliche Abrede, wonach der Arbeitgeber im Leistungsstörungsfalle bestimmen kann
        • Erbringung der Arbeitsleistung in der Betriebsstätte des Arbeitgebers
        • Verrichtung anderer Arbeit

Gesetzestexte

Literatur

  • STAEHELIN ADRIAN, Der Arbeitsvertrag, in: Zürcher Kommentar (Art. 319 – 330a OR), Band 5: Obligationenrecht, Teilband V/2c, 4. Auflage, Bern 2013, N 13 zu OR 324
  • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 5 zu OR 324
  • DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 187 ff.

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