LAWINFO

Home-Office Arbeit

QR Code

Praxispunkte

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Home-Office Arbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auf folgende Erfahrungspunkte ist zu achten:

  • Reglement als Arbeitsvertrags-Bestandteil
    • Bestandteilbildung des Home Office-Reglements im Arbeitsvertrag
    • Rechtliche Bindung einer Globalübernahme nur bei Kenntnisnahme des Inhalts durch den Arbeitnehmer
  • Rangordnung von Arbeitsvertrag + Reglement
    • Vorrangklärung für den Fall von Widersprüchlichkeiten
    • Vorrang des Arbeitsvertrags vor dem Home Office-Reglement
  • Massgebende Reglements-Version
    • Klärung der anerkannten Version, da Home Office-Reglemente oft an Bedürfnisse und Erfahrungen angepasst werden
  • Unterzeichnung zu Gültigkeits- und Beweiszwecken
    • Unterzeichnung des Home Office-Reglements durch Arbeitgeber und HOA-Arbeitnehmer
    • Form
  • Reglement-Empfangsbestätigung des Arbeitnehmers
    • Da der Arbeitgeber für die Kenntnisnahme des Reglements-Inhalts beweispflichtig ist, sollte er vom HOA-Arbeitnehmer den Empfang unterschriftlich bestätigen lassen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.