Home Office-Arbeitsvertrag (EAV) = Einzelarbeitsvertrag (privatrechtlicher Schuldvertrag), der unmittelbar die Rechtsbeziehungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, und zwar frei nach ihren übereinstimmenden Willen, wobei jedoch die Gestaltungs- und Inhaltsfreiheit durch zwingende Vorschriften des Arbeitsrechts, des Arbeitsschutzrechts, des kollektivrechtlichen Arbeitsrechts (GAV) und ggf. Betriebsordnungen beschränkt ist
Literatur
- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 23 zu OR 319