Einleitung
Ausgangslage für die Redaktion eines Home-Office-Arbeitsvertrag (Einzelarbeitsvertrag (EAV)) bildet der klassische, gesetzlich normierte „Einzelarbeitsvertrag“ (EAV), welcher – wie eingangs erwähnt – die Besonderheit enthält, dass sich der Arbeitsort nicht in den Räumen des Arbeitgebers, sondern beim Arbeitnehmer (zu Hause) befindet. Dies vorausgeschickt, ist im Einzelnen folgendes zu erläutern: