LAWINFO

Home-Office Arbeit

QR Code

Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Home-Office Arbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den Gesamtarbeitsvertrags-Parteien. Es handelt sich um einen sog. überbetrieblichen Vertrag.

Eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) bewirkt die Erstreckung des Geltungsbereichs eines GAV auf alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der betreffenden Branche.

Denkbar ist, dass in einem GAV im Allgemeinen oder in einem allgemeinverbindlich erklärten GAV die Arbeit im Home Office ihren rechtlichen Niederschlag finden könnte.

Inhalt

Arbeitgeber oder deren Verbände und Arbeitnehmerverbände stellen gemeinsame Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf (vgl. OR 356 Abs. 1).

Der GAV kommt durch übereinstimmende gegenseitige Willensäusserungen der Parteien zustande (vgl. OR 1).

Der GAV endigt durch (ordentliche oder ausserordentliche) Kündigung, durch einen Aufhebungsvertrag oder durch Zeitablauf bei Befristung.

Form

Der GAV bedarf für den Abschluss, die Änderung, die Aufhebung, den Beitritt einer neuen Vertragspartei und die Kündigung der Schriftform (vgl. OR 356c Abs. 1)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.