Bei der Einführung der Home Office-Arbeit sind zur Änderung des Leistungserbringungsortes vom Betrieb des Arbeitgebers zur Wohnung des Arbeitnehmers im klassischen Einzelarbeitsvertrag (EAV) bzw. bei einer Neuanstellung direkt im Home Office-Verhältnis folgendes zu beachten:
Vorbestandenes Arbeitsverhältnis für Zentralenarbeitsplatz + HOA-Einführung
- Arbeitsvertrag ohne Arbeitsortangabe?
- Einvernehmliche Anpassung des bestehenden Arbeitsvertrages
- Änderungskündigung
- Dissens / Nichteinigung
- Beendigung Arbeitsverhältnisses?
- Versetzung?
Neu zu begründendes Home Office-Arbeitsverhältnis
- Home Office-Arbeitsvertrag
- Klassischer Einzelarbeitsvertrag, mit Home Office-Abrede und Bestandteil bildendem Home Office-Reglement