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Home-Office Arbeit

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Vertragliche Abrede (BYOD-Klausel)

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Home-Office Arbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsinfrastruktur bereit zu stellen habe:

Grundsatz

  • Arbeitgeber hat die für die Home Office-Tätigkeit erforderlichen Hilfsmittel und Materialien zur Verfügung zu stellen

Definition

  • BYOD (Bring Your Own Device)   =   Abrede über die Pflicht des Arbeitnehmers, die Arbeitsgeräte zu beschaffen bzw. zur Verfügung zu stellen

Grundlage

  • OR 327
  • Einzelarbeitsvertrag (EAV), Normalarbeitsvertrag (NAV) oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Rechtsnatur

  • Da OR 327 dispositiver Natur ist, können die Arbeitsvertragsparteien vom Grundsatz abweichen, dass der Arbeitgeber die Arbeitsinfrastruktur zur Verfügung stellt (vgl. Botschaft OR, BBl 1967 II 340)

Motiv

  • Da viele Arbeitnehmer zu Hause ohnehin über die notwendigen Büroarbeitsmittel verfügen, wird anstelle einer Infrastruktur-Doppelung auf diese zurückgegriffen

Vorteile

  • Keine Teilung von Eigentum und Besitz
    • Die Arbeitsgeräte, die der Arbeitnehmer in seinem Home Office besitzt, sind auch sein Eigentum
  • Gerätenutzung
    • Vertrautheit mit den eigenen Arbeitsmitteln
    • Keine Einarbeitungszeit

Nachteile

  • Datenzugriff
    • Die Arbeitgeberdaten sind auf fremden Geräten gespeichert
  • Kein Weisungsrecht, Privatnutzung zu verbieten
    • Keine Arbeitgeberlegitimation, die private Nutzung von PC, Laptop usw. zu verbieten
  • Privatkonnektion
    • Registrierung, Telefonnummern und Zugangsdaten lauten auf den Arbeitnehmer
  • Erhöhtes Sicherheitsrisiko
    • Computerviren
    • Datenverlust
    • Gefährung des Geschäftsgeheimnisses
  • Erhöhtes Systemausfallrisiko
    • Leicht erhöhte Gefahr, dass bei einer Doppelnutzung (Privat + Geschäft) mehr technische Defekte und Systemausfälle entstehen können
  • Lizenzverfehlung
    • Für Privatzwecke abonnierte Software darf in der Regel nicht für geschäftliche Zwecke verwendet werden, weshalb zur Vermeidung von Lizenzverfehlungen entsprechen Vorkehrungen zu treffen sind
  • Arbeitnehmerkonkurs
    • Erfordernis der Aussonderung im Konkursverfahren
    • Vgl. ferner Privatkonkurs

Gegenstand

  • Arbeitsmittel
  • Geräteart
  • Leistungsvorgaben (zB Prozessorleistung usw.)
  • Konfigurationsvorgaben

Form

  • Kein Formzwang
  • Also: schriftlich, mündlich, stillschweigend oder gar konkludent

Vertragsinhalt

  • Einsatzreglementierung empfehlenswert
    • Nutzungsbeschränkung auf berufliche Zwecke
    • Sicherheitsvorgaben
    • Datensicherung
    • Datenschutz / Computerviren
    • Umgang mit sensiblen Daten
    • etc.
    • Vgl. Muster Home Office-Reglement
  • Weisungsrecht des Arbeitgebers
    • Arbeitgeber ist kraft seines gesetzlichen Weisungsrechts befugt, zu bestimmen, welche Arbeitsmittel für die Erfüllung der Arbeitsleistung einzusetzen sind
    • Das Weisungsrecht beinhaltet nicht die Entscheidkompetenz über die Beschaffung der Arbeitsinstrumente
  • Verzugsfolgen / Beschaffungspflicht des Arbeitnehmers
    • Versäumnis der Beschaffungspflicht
      • Unmöglichkeit der Erfüllung der Arbeitspflicht (= Vertragsverletzung)
    • Vertragsverletzungs-Folgen
      • Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
  • Arbeitsschutz
    • Eingesetzte Hilfsmittel haben den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen
    • Verpflichtung des Arbeitnehmers, bei der Verwendung seiner eigenen Arbeitsmittel auf die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu achten
    • Vgl. Arbeitsschutz
  • Kostentragung für Betrieb, Unterhalt und Erneuerung
    • Der Arbeitnehmer hat gestützt auf OR 327 Abs. 2 (siehe Box), sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist, Anspruch auf Kostenersatz
    • Vgl. Kostenersatz bei BYOD

Gesetzestexte

Literatur

  • Allgemein
    • DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 203 ff.
  • BYOD-Abrede
    • FANTI SEBSTIAN, Bref aperçu des aspects légaux du BYOD (Bring Your Own Device), in: Dunand Jean-Philippe / Mahon Pascal (Hrsg.), Internet au travail, Volume 5, Zürich 2014, S. 171
    • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 3 zu OR 327
    • STAEHELIN ADRIAN, Der Arbeitsvertrag (Art. 319-330a), in: Gauch Peter / Schmid Jörg (Hrsg.), Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht (Zürcher Kommentar), Band 5: Obligationenrecht, Teilband V/2c, 4. Auflage, Bern 2013, N 6 zu OR 327

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