LAWINFO

Home-Office Arbeit

QR Code

HOA- + Arbeitsverhältnis-Beendigung

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Home-Office Arbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Beendigung des HOA-Verhältnisses, die zugleich auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet, folgt den nachgenannten Prinzipien:

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
    • Auch für den kündigenden Arbeitnehmer sind die normalen Regeln der Arbeitnehmerkündigung massgebend; hingegen weicht die Beendigung des Home Office-Arbeitsverhältnisses zwangsläufig von der Beendigung in den Arbeitsräumen des Arbeitgebers ab
    • Beendigungsfolgen
      • siehe oben

Befristetes Arbeitsverhältnis

  • Sach- und Rechtslage
    • Das befristete Arbeitsverhältnis, ob nun Zentraldienst oder HOA, endigt ohne Kündigung oder ohne weiteres am vereinbarten Datum des Arbeitsvertragsendes
    • Achtung
      • Eine Weiterbeschäftigung über die Befristung hinaus begründet ein neues Arbeitsverhältnis
  • Weitere Detailinformationen

Konkurs des Arbeitgebers

  • Sach- und Rechtslage
    • Wird über das Vermögen der Home Office-Arbeitgeberin der Konkurs eröffnet und tritt die Konkursverwaltung nicht in den Arbeitsvertrag mit dem Home Office Arbeitnehmer ein (vgl. SchKG 211), kann dieser seine Lohn- und anderen Ansprüche zur Kollokation anmelden, wobei je nach Situation die Geltendmachung von Insolvenzentschädigung bzw. Arbeitslosenversicherung unter Subrogation der Lohnansprüche an die bevorschussen Sozialversicherungsträger zu prüfen ist
  • Weitere Detailinformationen

Tod des Arbeitgebers

  • Sach- und Rechtslage
    • Sofern und soweit der Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die Person des Arbeitgebers (natürliche Person, zB Einzelfirma etc.) eingegangen ist (= persönliche Bindung), beendet der Tod des Arbeitgebers auch das Home Office-Arbeitsverhältnis (vgl. OR 338a Abs. 2 analog)
  • Weitere Detailinformationen

Tod des Arbeitnehmers

  • Sach- und Rechtslage
    • Stirbt der Home Office-Arbeitnehmer während laufendem Arbeitsverhältnis, so erlischt der Home Office-Arbeitsvertrag von Gesetzes wegen (vgl. OR 338 Abs. 1)
  • Weitere Detailinformationen

Literatur

  • DOMENIG PASCAL, Homeoffice-Arbeit als besondere Erscheinungsform im Einzelarbeitsverhältnis, Bern 2016, S. 112 ff.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.