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Verjährung

Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Stichworte:
Home-Office Arbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei Auslagenersatz gelten im Speziellen nachgenannte Verjährungsregeln:

Dauer der Verjährungsfrist

  • Umstrittene Verjährungsdauer
  • Vorsichtsprinzip
    • Es empfiehlt sich, daher Lehre und Rechtsprechung im Beurteilungszeitpunkt zu konsultieren und aus Sicherheitsgründen entweder von der kürzeren 5 jährigen-Verjährungsfrist auszugehen oder die Verjährung vor Ablauf der 5 jährigen Frist zu unterbrechen

Beginn der Verjährungsfrist

  • Regelfall
    • Verjährungsbeginn mit Ende des Monats, für welchen der Auslagenersatz geschuldet ist
  • Ausnahmen
    • Keine Erstellung der Spesenrechnung durch den Arbeitnehmer
      • Beginn des Verjährungslaufs mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Keine Entschädigungsvereinbarung des Arbeitgebers für die berufsnotwendigen Aufwendungen
      • Beginn des Verjährungslaufs mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses (umstritten)

Gesetzestexte

Literatur

  • STAEHELIN ADRIAN, Der Arbeitsvertrag (Art. 319-330a), in: Gauch Peter / Schmid Jörg (Hrsg.), Kommentar zum schweizerischen Zivilrecht (Zürcher Kommentar), Band 5: Obligationenrecht, Teilband V/2c, 4. Auflage, Bern 2013, N 3 zu OR 327c
  • PORTMANN WOLFGANG, Basler Kommentar, N 3 zu OR 327

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