Der Auslagenersatz ist folgenden Grundsätzen unterworfen:
- Ersatzpflicht
- Gesetzliche Auslagenersatzpflicht
- Rechtsgeschäftliche Auslagenersatzpflicht
- Einzelarbeitsvertrag
- HOA-Reglement
- Nichtige Wegbedingung
- Nichtigkeit von Abreden, wonach der Arbeitnehmer berufsbedingte Auslagen ganz oder teilweise selber zu tragen hat (vgl. OR 327a Abs. 3; Verbot der Auslagenüberwälzung)