Die Änderungskündigung ist das Instrument zur Anpassung rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsvertrages, ohne primäres Ziel, das Arbeitsverhältnis zu beenden:
Begriff
- Änderungskündigung = Arbeitsvertragskündigung verbunden mit einem Vertragsangebot, um die Beziehung unter veränderten Bedingungen fortzusetzen
Grundlagen
- OR 336
- OR 336c Abs. 1 lit. c i.V.m. OR 336c Abs. 2 Satz 1
Rechtsnatur
- Gestaltungsrecht, welches – trotz Bedingungsfeindlichkeit – den Druck zu Vertragsanpassungen bewirken kann bzw. darf
- Rechtsnatur der Kündigung | aenderungskuendigung.ch
Verbreitung der Änderungskündigung
- Stärkere Verbreitung als man hinlänglich meint
Zulässigkeit der Änderungskündigung
- Grundsatz
- Wahlrecht des Arbeitnehmers, die Offerte für einen veränderten Vertragsinhalt anzunehmen oder die Gestaltungswirkung der Kündigung eintreten zu lassen
- Die mit einer Änderungskündigung verbundene Druckausübung gilt heute als rechtlich unbedenklich
- Weitere Detailinformationen
- Versetzung mittels Änderungskündigung | versetzung.ch
- Recht des Arbeitgebers auf Änderungskündigung | aenderungskuendigung.ch
- 2 Änderungsvorgehen | aenderungskuendigung.ch
Schranken der Änderungskündigung
- Grundsatz
- Es ist von einer grundsätzlichen Zulässigkeit der Änderungskündigung auszugehen
- Sachlicher Kündigungsschutz
- Grundsatz
- Einhaltung der Kündigungsschutzvorschriften in sachlicher Hinsicht
- Keine Kündigungsgründe, die im Sinne von OR 336 Abs. 1 lit. a – e bzw. Abs. 2 lit. a – c – in nicht abschliessender Aufzählung – missbräuchlich sind
- Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Massenentlassung (siehe unten)
- Missbrauch | aenderungskuendigung.ch
- Einhaltung der Kündigungsschutzvorschriften in sachlicher Hinsicht
- Keine unbillige Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ohne sachliche Rechtfertigung
- Missbräuchlichkeit, wenn die Kündigung ohne sachlich schutzwürdigen Grund ausgesprochen wird, d.h. für die Änderung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bestehen keine marktbedingten und keine betrieblichen Gründe (vgl. BGE 123 III 250 f., Erw. 3b
- HOA-Einführung und ihre Konsequenzen
- In der Praxis wird bezweifelt, ob sich bei der Einführung von Regeln zur Home Office-Tätigkeit die Arbeitsbedingungen in einem solchen Ausmass verschlechtern, dass eine missbräuchliche Kündigung gegeben sein
- HOA ist meistens auch wirtschaftlich motiviert
- Einhaltung der Kündigungsfrist
- Nichteinhaltung der Kündigungsfrist führt zur Missbräuchlichkeit der Änderungskündigung (vgl. BGE 4A_194/2011)
- HOA-Offerte
- In der Regel liegt dem Änderungsvorschlag ein leistungsörtliches und zeitliches Angebot zugrunde, welches aber den Bestimmungen von OR 341 nicht widersprechen darf (sog. „Verzichtsverbot“)
- Einschränkung zwingender Gesetzesbestimmungen | einvernehmliche-beendigung-arbeitsverhaeltnis.ch
- In der Regel liegt dem Änderungsvorschlag ein leistungsörtliches und zeitliches Angebot zugrunde, welches aber den Bestimmungen von OR 341 nicht widersprechen darf (sog. „Verzichtsverbot“)
- In der Praxis wird bezweifelt, ob sich bei der Einführung von Regeln zur Home Office-Tätigkeit die Arbeitsbedingungen in einem solchen Ausmass verschlechtern, dass eine missbräuchliche Kündigung gegeben sein
- Grundsatz
- Zeitlicher Kündigungsschutz
- Abwarten des Ablaufs der Probefrist (OR 336c)
- Keine Änderungskündigung während einer Sperrfrist (keine Unzeitkündigung / Nichtigkeit)
- Unzeit Kündigung | unzeit-kuendigung.ch
- Sperrfristtatbestaende | entlassung.ch
- Arbeitnehmer kann bei Unzeitkündigung geltend machen, diese sei nichtig und es würden weiterhin die Regeln des bisherigen Arbeitsverhältnisses ihre Gültigkeit haben
- Arbeitgeber müsste – nach Ablauf der Sperrfrist – erneut (änderungs-)kündigen, um die Home Office-Arbeit einseitig durchsetzen zu können
- Massenentlassung
- Massenentlassungsvorschriften
- Sind eine Mindestzahl von Beschäftigten durch die Änderungskündigung betroffen, müssen die Massenentlassungsvorschriften von OR 335d beachtet werden
- Vom Arbeitgeber zu beachtendes Entlassungsverfahren | massenentlassung.ch
- Nichteinhaltung der Massenentlassungsvorschriften
- Beachtet der Arbeitgeber die Massenentlassungsregeln nicht und kündigt, sind die Kündigungen der Arbeitsverhältnisse gültig, gelten aber als missbräuchlich
- Verletzung von Verfahrensvorschriften | massenentlassung.ch
- Massenentlassungsvorschriften
- Weitere Detailinformationen
- Missbrauch | aenderungskuendigung.ch
Erscheinungsformen der Änderungskündigung
- Ausgangslage
- In Lehre und Praxis werden in zwei typische und in eine untypische Änderungskündigung unterschieden:
- Bedingte Änderungskündigung
- Unbedingte Änderungskündigung
- Uneigentliche Änderungskündigung
- In Lehre und Praxis werden in zwei typische und in eine untypische Änderungskündigung unterschieden:
- (Suspensiv-)bedingte Änderungskündigung
- = Arbeitgeber spricht unter der Bedingung die Kündigung aus, dass der Mitarbeiter der Vertragsänderungsofferte innert Frist zustimme, andernfalls das bisherige Arbeitsverhältnis durch Kündigung dahinfalle
- Unbedingte Änderungskündigung
- = Arbeitgeber spricht auf einen bestimmten Zeitpunkt ohne jegliche Einschränkung die Kündigung aus und bietet dem Mitarbeiter gleichzeitig einen neuen Vertrag mit geänderten Konditionen an
- Die unbedingte Änderungskündigung kann mit einem Rücknahmeangebot verbunden sein, d.h. dass der Arbeitgeber die Kündigung zurücknimmt, wenn der Gekündigte die neuen Arbeitsbedingungen annimmt
- Uneigentliche Änderungskündigung
- = Arbeitgeber legt dem Mitarbeiter den Entwurf für einen neuen Arbeitsvertrag vor; nimmt der Arbeitnehmer das Angebot für einen neuen Arbeitsvertrag (Änderungsvertrag) nicht zu, spricht der Arbeitgeber die Kündigung aus
Inhalt
- Elemente
- siehe die Erscheinungsformen oben
- Weitere Detailinformationen
- Änderung eines Arbeitsvertrages | aenderungskuendigung.ch
Form
- Formfreiheit
- Abgesehen von Ausnahmen gilt bei als „Aufhebungsvertrag“ qualifizierten Änderungskündigung die Formfreiheit
- Empfohlene Schriftform mit Zugangsnachweis
- Aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweisbarkeit wird die freiwillige Anwendung der Schriftform empfohlen
- Weitere Detailinformationen
- Form der Änderungskündigung | aenderungskuendigung.ch
- Einfache Schriftlichkeit | vertragsrecht.ch
Fazit
Unseres Erachtens ist es erfahrungsgemäss in der heutigen Zeit des respektvollen Umgangs der Parteien auf gleicher Augenhöhe eine nicht zielführende Variante, den Arbeitnehmer via Änderungskündigung einseitig zur Home Office-Arbeit zu zwingen. Je nach Arbeitsmarktlage wird der Arbeitnehmer die in Zwang entstandene HOA-Situation akzeptieren, bis er eine neue Arbeitsstelle gefunden hat.
Weiterführende Literatur
- Zulässigkeit der Änderungskündigung
- RUDOLF ROGER, Vertragsänderungen, in: von Känel Adrian (Hrsg.), Unternehmenssanierung und Arbeitsrecht, Zürich 2010, S. 20
- Schranken der Änderungskündigung
- GEISER THOMAS, Die Änderungskündigung im schweizerischen Arbeitsrecht, in: ArbR 2004, S. 25 – 38, insbesondere Rz 3.7
- Erscheinungsformen der Änderungskündigung
- GEISER THOMAS, Die Änderungskündigung im schweizerischen Arbeitsrecht, in: ArbR 2004, Rz 2.1 – 2.5
- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 6. Auflage, Zürich 2012, N 3 zu OR 335
Weiterführende Judikatur
- Zulässigkeit der Änderungskündigung
- BGE 123 III 246 ff
- BGE 118 II 157 ff.
- a.Mg. TA TI, in: JAR 1994, 308 ff.
- TA TI, in: JAR 1992, 245 ff.
- Schranken der Änderungskündigung
- Allgemein
- BGE 8C_594/2010 vom 25.08.2011, Erw. 5.1
- BGE 4A_430/2010 vom 15.11.2010, Erw. 2.1.3
- BGE 131 III 535 ff.
- BGE 123 III 246 ff.
- BGE 118 II 157 ff.
- TA TI, in: JAR 1994, 308 ff.
- TA TI, in: JAR 1992, 245 ff.
- Änderungskündigung unter bestimmten Voraussetzungen missbräuchlich
- BGE 123 III 246
- BGE 4C.317/2006 vom 04.01.2007
- TA TI, in: JAR 2007, 467
- GSGer BS, in: JAR 2005, 331 ff.
- KGer SZ, in: JAR 2003, 298 ff.
- BezGer Bülach, in: JAR 1995, 174 f.
- BGE 4A_194/2001 vom 05.07.2011, Erw. 6.1, m.w.H.
- Massenentlassungen
- BGE 132 III 406 ff.
- BGE 4A_173/2011 vom 31.05.2011
- CAPH GE, in: JAR 2008, 386 ff.
- Allgemein
- Erscheinungsformen der Änderungskündigung
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Weiterführende Link
- Änderungskündigung | aenderungskuendigung.ch